A. & P. Drekopf GmbH & Co. KG
Datum
22.02.2021
zuletzt geändert Datum
22.02.2021
Datum der Umweltinspektion
25.11.2020
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten und weiteren Abfällen
Standort

Boettgerstraße 27

41066 Mönchengladbach

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Keine IE-Anlage
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.9.2, 8.11.2.2, 8.12.2, 8.12.3.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
12 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
  • Abwasser 
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Wegen pandemiebedingter Lieferengpässe verzögerte sich die Revision der Schrottschere und die maximal genehmigte Lagermenge für Eisen- und Nichteisenschrotte wurde überschritten. Mit der Überschreitung der Lagermenge fiele die Anlage unter die Nr. 8.12.3.1 Anhang 2 der 4. BImSchV und hätte ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeits-beteiligung erforderlich gemacht; die Anlage wurde somit ohne die erforderliche Genehmigung betrieben. Mangel wurde zwischenzeitlich behoben. Die zulässige Lagermenge wurde Ende Dezember 2020 wieder eingehalten.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.