Hans Tiefenbach GmbH Mannesmannröhrenwerke Mülheim, SMGB
Datum
16.05.2024
zuletzt geändert Datum
03.06.2024
Datum der Umweltinspektion
21.03.2024
Anlagenbezeichnung
Oberflächenbehandlung
Standort

Sandstraße / Tor 4

45473 Mülheim

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
22 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • AwSV
  • Immissionsschutz, allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Verordnung über
    Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 93
    Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -
    LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV.
    NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes
    vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559 ff.)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    (AwSV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • für das Fasslager fehlen Unterlagen nach AwSV1)
    (Mangel ist bereits behoben)
  • Auffangwanne ist mit Dreck belegt1)
    (Mangel ist bereits behoben)
  • Geringe Rückhaltevolumen nach AwSV1)
    (Mangel ist bereits behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.