Felder GmbH, Löttechnik
Datum
15.11.2022
zuletzt geändert Datum
23.03.2023
Datum der Umweltinspektion
22.06.2022
Anlagenbezeichnung
Schmelzanlagen für Lötzinn-herstellung
Standort

Im Lipperfeld 11

46047 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.5 b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.4.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
9 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden 30 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein: Luftreinhaltung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verschmutzte Auffangwannen im Produktionsraum der Chemieproduktion ¹)
    (Mangel wurde bereits behoben)
  • Boden schadhaft am Türübergang vom Chemikalienlager¹)
    (Mangel wurde bereits behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.