Remondis GmbH & Co. KG (Oberhausen)
Datum
01.08.2023
zuletzt geändert Datum
14.09.2023
Datum der Umweltinspektion
30.05.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Sortierung, sonstigen Behandlung, zeitweiligen Lagerung u. Umschlag von nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Buschhausener Str. 144

46049 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4, 8.11.2.3, 8.12.2, 8.15.3
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
22 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
7 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallwirtschaft
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz 
  • § 47 II KrWG
  • Art. 50 II VVA i.V.m. § 11 I AbfVerbrG
  • Überwachungserlass des MKULNV vom 24.09.2012
  • § 100 WHG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Hallentore waren nicht geschlossen2) (Mangel behoben)
  • Starke Staubimmissionen in der BE 2002) (Mangel behoben)
  • Emissionsmessung wurde nicht rechtzeitig durchgeführt2)
  • Lagerung entsprach in Bereichen nicht der Genehmigung1) (Mangel behoben)
  • Befeuchtung nicht ausreichend2) (Mangel behoben)
  • Fehlende Nachweis zur Dichtheit der Einlaufbauwerke LFA-Waage1) (Mangel bereits behoben)
  • Unvollständige Kamerabefahrung nach SüwVO Teil 12) (Mangel bereits behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.