Topas Advanced Polymers GmbH
Datum
05.02.2024
Datum der Umweltinspektion
22.11.2023
Anlagenbezeichnung
COC-Anlage
Standort

Otto-Roelen-Str. 3

46147 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.h / 4.1.a
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.8 / 4.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
23 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
11 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein 
  • Immissionsschutz, Luft: Anpassungsbedarf TA Luft 2021, gefasste Emissionsquellen 
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Anlagenaufteilung, Sanierung, Prüfberichte 
  • Immissionsschutz, Weiteres: Anforderungen der 44. BImSchV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 93 Landeswassergesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Aktueller Sachverständigen-Prüfbericht für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen liegt nicht vor2
  • Fehlenden Dichtigkeitsnachweise eines Kanals und eines Schiebers so
  • wie einwandige unterirdische Anlagenteile2
  • Dokumentation der durchgeführten Instandsetzung an Anlagen zum Um
  • gang mit wassergefährdenden Stoffen liegt nicht vor1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.