Roco Baustoffe GmbH
Datum
30.05.2022
zuletzt geändert Datum
23.06.2022
Datum der Umweltinspektion
27.04.2022
Anlagenbezeichnung
Bauschuttaufbereitungs- und Umschlaganlage
Standort

Buschhausener Str. 153

46049 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.3.iii
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.3, 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
11 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
  • Genehmigungen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Überwachungserlass des MKULNV vom 24.09.2012
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • verunreinigtes Anlagengelände wegen defekter Anlage1)4) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
  • genehmigte Lagermenge wurde geringfügig überschritten1) (Mangel behoben)
  • genehmigte Lagerfläche wurde überschritten1) (Mangel behoben)
  • Schlammfang wurde nicht gereinigt1)
  • Hallentor war defekt und stand offen, so dass es zu Staubimmissionen aus der Halle kommen konnte1) (Mangel behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.