Otto-Roelen-Straße 3
46147 Oberhausen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- AwSV-Sanierungskonzept
- AwSV-Prüfberichte
- Immissionsschutz: Überprüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen im Nachgang zu einer Störung
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 93 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen(AwSV)
- Bauliche Schäden in der sekundären Barriere der geprüften AwSV-Anlagen. Zur Verhinderung von Umweltbeeinträchtigungen wurden zwischen Betreiber und Behörde kompensatorische Maßnahmen und bauliche Instandsetzungsmaßnahmen zum 01.07.2022 abschließend abgestimmt. Die von einer sachverständigen Person bewerteten Kompensationsmaßnahmen sind umgesetzt. Die baulichen Instandsetzungsmaßnahmen befinden sich in der laufenden Umsetzung1)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.