Otto-Roelen-Straße 3
46147 Oberhausen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Genehmigung der Kesselwagenreinigungsanlage aus dem Jahr 1988
- AwSV-Prüfberichte
- PRTR-Bericht für das Jahr 2022
- Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Oxo-
Betriebs I durch Engpassbeseitigung vom 23.05.2022
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 93
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen(AwSV) - Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregister (SchadRegProtAG) - § 21 Abs. 2a Nr. 3c der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
- Abweichungen von der Genehmigung1)
- Bauliche Schäden in der sekundären Barriere der geprüften AwSV-Anlagen.
Zur Verhinderung von Umweltbeeinträchtigungen wurden
zwischen Betreiber und Behörde kompensatorische Maßnahmen und
bauliche Instandsetzungsmaßnahmen zum 01.07.2022 abschließend
abgestimmt. Die von einer sachverständigen Person bewerteten
Kompensationsmaßnahmen sind umgesetzt. Die baulichen
Instandsetzungsmaßnahmen befinden sich in der laufenden Umsetzung1)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.