Eugen Scalabrin GmbH & Co.
Datum
09.11.2020
Datum der Umweltinspektion
12.08.2020
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen
Standort

Martinstraße 34

42655 Solingen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4, 8.11.2.2, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2, 8.12.3.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
39 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallstromkontrolle
  • industrielles Abwasser
  • Immissionsschutz
  • Anlagen zum Umgang mit wassergfährdenden Stoffen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • ungenehmigte Nutzung eines Lagergebäudes1)
  • unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten1) (Der Mangel wurde behoben)
  • Fehlende Eintragung im Betriebstagebuch über die Wartung des Ölabscheiders1)
  • Offene Lagerung von ölverschmutzen Teilen auf einem Betriebsbereich ohne Ölabscheider1) (Der Mangel wurde behoben)
  • Abfalleinstufung entspricht nicht den Vorgaben der AVV1) (Der Mangel wurde behoben)
  • Signatur der Begleitscheine erfolgt nicht gemäß den Vorgaben der Nachweisverordnung1) (Der Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.