Martinstraße 34
42655 Solingen
Einstufung der Anlage
- Abfallstromkontrolle
- industrielles Abwasser
- Immissionsschutz
- Anlagen zum Umgang mit wassergfährdenden Stoffen
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- ungenehmigte Nutzung eines Lagergebäudes1)
- unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten1) (Der Mangel wurde behoben)
- Fehlende Eintragung im Betriebstagebuch über die Wartung des Ölabscheiders1)
- Offene Lagerung von ölverschmutzen Teilen auf einem Betriebsbereich ohne Ölabscheider1) (Der Mangel wurde behoben)
- Abfalleinstufung entspricht nicht den Vorgaben der AVV1) (Der Mangel wurde behoben)
- Signatur der Begleitscheine erfolgt nicht gemäß den Vorgaben der Nachweisverordnung1) (Der Mangel wurde behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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