Martinstraße 34
42655 Solingen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abfallstromkontrolle
- Abwasser
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Unzureichende Abgrenzung zwischen Wartung und Kontrolle im Betriebstagebuchs des Abscheiders1) (Mangel wurde behoben)
- Die Abfalleinstufung entspricht nicht den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung1)
- Abfallumschlüsselung durch Beförderer1)
- Das elektronische Entsorgerregister stimmt nicht mit den Daten aus dem behördlichen Abfallüberwachungssystem überein.1) (Mangel wurde behoben)
- unzureichende Annahmekontrolle und Störstoffentnahme beim Mischschrott2) (Mangel wurde behoben)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.