Hermann Hölterhoff GmbH & Co. KG
Datum
06.09.2018
zuletzt geändert Datum
03.09.2018
Datum der Umweltinspektion
30.03.2017
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Herstellung von Mineralölprodukten
Standort

Remscheider Straße 17 b

42659 Solingen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 0
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.5
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Überprüfung der Genehmigungskonformität
  • Einhaltung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe des Landes Nordrhein Westfalen (VAwS-NRW)
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit (i.V.m.) § 93 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Beschreibung der Mängel
geringfügige Mängel:
  • diverse Dokumentationsversäumnisse Mängel wurden zwischenzeitlich behoben
  • Die Betriebanweisung gemäß VAwS ist unvollständig. Mangel wurde zwischenzeitlich behoben
  • Die Beschichtung eines Tanks sowie der dazugehörigen Auffangwanne weist Beschädigungen auf Mangel wurde zwischenzeitlich behoben
erhebliche Mängel:
  • Die Rohrleitungen im Außenbereich sind stark korrodiert. Mangel wurde zwischenzeitlich behoben
  • Die Fassabfüllung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik Mangel wurde zwischenzeitlich behoben
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.