OGRO Beschlagtechnik GmbH
Datum
29.08.2022
Datum der Umweltinspektion
29.04.2022
Anlagenbezeichnung
Eloxalanlage und Handgalvanik
Standort

Donnenberger Str. 2

42553 Velbert

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
27 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
6 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:  
  • Immissionsschutz, allgemein: UI-1-Mantelbogen
  • Immissionsschutz, Emissionen: UI-7-Checkliste Luftreinhaltung
  • Abfallstromkontrolle
  • Abwasser, Abwasserindirekteinleitung: UI-9 Checkliste Industrieabwasser 
  • Abwasser, Kanalnetz: SüwVO-Abw. Teil 2
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)2)
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel
Verstoß § 15 KrWG, nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen2), im Außenbereich der angegliederten Endmontagehalle – bereits behoben
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsverfahren

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.