Haberstraße 16-20
42551 Velbert
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Abfallrecht
- Wasserrecht
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- AwSV
- Die Abfallbilanz 2022 wurde nicht fristgerecht vorgelegt. 4)
Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Elektroaltgeräten ohne Witterungsschutz.
Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Kühlgeräten mit wassergefährdenden Stoffen auf dem Hallenboden ohne Auffangwanne.
Der Mangel wurde abgestellt.
- Im Entsorgungsnachweis ENE7EGB00260 wurde die falsche BImSchG- Anlagennummer eingetragen. (Verstoß gegen § 3 Abs. 1 NachwV)
Der Mangel wurde abgestellt.
- Das Register für nachweispflichtige Abfälle (Übernahmescheine von Sammelentsorgungsnachweisen) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben, da es nicht am Standort geführt wird. (Verstoß gegen § 24 Abs. 3 NachwV)
Der Mangel wurde abgestellt.
Das Register für nicht nachweispflichtige Abfälle (Entsorgung nicht nachweispflichtigen Abfälle in Ihrer Anlage) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es wird das Register in Listenform geführt ohne dass die Wiegescheine in Papierform vorliegen. (Verstoß gegen § 24 Abs. 4 NachwV)
Der Mangel wurde abgestellt.
Das Register für nicht nachweispflichtige Abfälle (Erzeugung nicht nachweispflichtigen Abfälle in Ihrer Anlage) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es wird das Register in Listenform geführt ohne dass die Wiegescheine in Papierform vorliegen. (Verstoß gegen § 24 Abs. 6 NachwV)
Der Mangel wurde abgestellt.
Das Register für nicht nachweispflichtige Abfälle (Entsorgung nicht nachweispflichtigen Abfälle in Ihrer Anlage) entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es wird das Register in Listenform geführt ohne dass die Wiegescheine in Papierform vorliegen. Auf den Wiegescheinen/ Begleitscheinen steht jedoch der Standort Velbert. Daher muss das Register am Standort Haberstraße geführt werden. (Verstoß gegen § 24 Abs. 7 NachwV)
Der Mangel wurde abgestellt.
Das Annex Formular (Art. 18 Abs. 1 lit. a VO (EG) 1013/2006) wird beim grenzüberschreitenden Abfalltransport nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, wenn Drekopf als verbringungsveranlassende Person auftritt. (Verstoß gegen § 7 Abs. 3 KrWG)
Der Mangel wurde abgestellt.
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.