Grenzweg
47877 Willich
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Absperrbauwerk
- Betriebseinrichtungen
- Mess- und Kontrolleinrichtungen
- Betrieb der Stauanlage
- § 93 des Landeswassergesetzes NRW
- Nr. 22.1.67.5 Anhang II der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVU)
- DIN 19700 – „Stauanlagen“ und Erlass des MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700
- Erlass des MKULNV vom 26.06.2015 Umweltschutz – medienübergreifende Inspektionen
- Genehmigungsunterlagen
Die umlaufende Böschungsoberkante des HRB Nierssee ist sanierungsbedürftig und mit einem höheren Freibord zum Vollstau neu aufzubauen.
Die Sanierung der umlaufenden Verwallung erfolgt nach einem mit der Bezirksregierung abgestimmten Konzept.
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.