Gerhard Seybert - stock.adobe.com Inhaltsseite Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) 396 Städte und Gemeinden in NRW, davon 66 im Regierungsbezirk Düsseldorf sind nach § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
InsideCreativeHouse - stock.adobe.com Inhaltsseite Krankenhilfe für Flüchtlinge Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden.
BR_D Inhaltsseite Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen Die Bezirksregierung ist im Regierungsbezirk Düsseldorf für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden in den Landeseinrichtungen zuständig.
Kzenon - stock.adobe.com Inhaltsseite Krankenhausförderung Das Ziel der Förderung ist die Umsetzung des Krankenhausplanes und die Sicherstellung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Die Krankenhäuser erhalten auf Antrag eine jährliche Pauschalförderung für die Errichtung von Krankenhäusern sowie einem Pauschalbetrag für die Wiederbeschaffung von Ei...
Inhaltsseite Rahmenvorgaben nach § 13 KHGG NRW Die Rahmenvorgaben enthalten die Planungsgrundsätze und Vorgaben für die notwendigen aufeinander abzustimmenden Versorgungsangebote nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität.
Inhaltsseite Regionale Planungskonzepte nach § 14 KHGG NRW Zu Verhandlungen über regionale Planungskonzepte können Krankenhausträger, die Verbände der Krankenkassen sowie die Bezirksregierung auffordern.
sudok1 - stock.adobe.com Inhaltsseite Krankenhausplanung Krankenhausplanung nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) bedeutet die Fortschreibung des Krankenhausplans NRW.
Inhaltsseite Betriebswirtschaftliche Fragestellungen im Sektor Krankenhauswesen Die Rechtsgrundlage unserer Verfahren sind folgende Gesetze...
Inhaltsseite Genehmigung von Krankenhausbudgets und Schiedsstellenentscheidungen Entscheidungen über Genehmigungsanträge von Budgetvereinbarungen gem. § 14 (1) KHEntgG, § 20 (1) BPflV und § 17a (8) KHG.
Inhaltsseite Prüfung und Bewertung der Anzeigen über Träger-/Eigentümer-/Gesellschafterwechsel gem. § 18 (2) KHG NRW sowie Schließungen im Krankenhausbereich Entsprechend § 16 Abs. 4 KHGG NRW ist ein Trägerwechsel genehmigungspflichtig und der Bezirksregierung anzuzeigen.