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Freiverkaufszertifikate / Free Sales Certificates

Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausfuhr von Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika.

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier:

Medizinprodukte – Ausstellung einer Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz i.V.m. Artikel 60 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 5. April 2017 über Medizinprodukte (MDR).

In-Vitro-Diagnostika - Ausstellung einer Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) und nach Artikel 55 auch i.V.m. Artikel 110 der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) des Europäischen Parlaments und des Rats vom 05. April 2017.

Gebührenpflichtige Beglaubigung bzw. Apostille für die ausgestellte Bescheinigung

Bei der Ausfuhr von Medizinprodukten in Länder außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind die Vorschriften des Bestimmungslandes zu beachten.

Sollten Sie für die ausgestellte Bescheinigung eine gebührenpflichtige Beglaubigung bzw. Apostille wünschen, können Sie dies in Ihrem Antrag entsprechend vermerken. Die Bescheinigung wird dann direkt an das dafür zuständige Dezernat 21 der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet.

Anschrift für den Antrag

Den Antrag richten Sie bitte bevorzugt an die folgende E-Mail-Adresse:
Dez24.MPGExportatbrd.nrw.de (Dez24[dot]MPGExport[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24, Bereich MPG
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

Sollten Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0211 475-5102 zur Verfügung.