Präventive Kampfmittelbeseitigung
Im Vorfeld einer Baumaßnahme, bei der es zu Eingriffen in das Erdreich kommen soll, ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst präventiv zu beteiligen.
Im Vorfeld einer Baumaßnahme, bei der es zu Eingriffen in das Erdreich kommen soll, ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst präventiv zu beteiligen.
Zur Beurteilung von möglichen Gefahren erfolgt grundsätzlich in einem ersten Schritt eine Luftbildauswertung. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (öOB) zu stellen. Diese leitet die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) weiter. Auf Grundlage von Luftbildern und anderen Dokumenten nimmt der KBD eine Gefahreneinschätzung vor und empfiehlt unter Umständen eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort.
Ob den Empfehlungen des KBD zu folgen ist, entscheidet allein die öOB und teilt dem Bauherrn mit, ob eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort zu erfolgen hat oder diese nicht erforderlich ist.
Sind keine weiteren Maßnahmen vor Ort erforderlich, kann aus Sicht des KBD mit dem Bau begonnen werden.
Sofern jedoch die öOB eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort für erforderlich hält, hat der Bauherrn ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung bei der öOB zu stellen, der wiederum dem KBD zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wird. Nach Beendigung der Kampfmittelüberprüfung vor Ort wird der öOB ein Abschlussbericht zugeleitet.
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