Bergisches Land

Funktion des RPD als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan

Der Regionalplan übernimmt nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen die Funktion eines Landschaftsrahmenplans im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des forstlichen Rahmenplans.

Regionalplan als Landschaftsrahmenplan

Landschaftsrahmenpläne stellen die regionalen, überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Sie dienen der nachhaltigen Sicherung der Biodiversität und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie der landschaftsorientierten Erholung und des Landschaftsbildes. Laut Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen übernehmen die Regionalpläne die Funktion der Landschaftsrahmenpläne im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Grundlagen für die Festlegungen des Regionalplans als Landschaftsrahmenplan wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erarbeitet und im Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion Düsseldorf dargestellt. Die Empfehlungen und Hinweise des Fachbeitrages wurden im Rahmen der Erarbeitung des RPD in geeignete textliche und zeichnerische Festlegungen umgesetzt. Festlegungen des Regionalplans als Landschaftsrahmenplan sind insbesondere die Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) und die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE). Diese Festlegungen sind im Rahmen der Bindungswirkungen als Erfordernisse der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Die mit dem Landschaftsrahmenplan verbundene Planungs- und Gestaltungsaufgabe betrifft die Leistungen und Funktionen des Freiraums

  • als Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen,
  • als Entwicklungsraum biologischer Vielfalt,
  • für die Regulation und Regeneration von Boden, Wasserhaushalt sowie
  • als klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum.

Darüber hinaus schließt sie die Nutzungsmöglichkeiten des Freiraums für den Menschen ein, beispielsweise durch die Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Versorgung mit Rohstoffen oder als Raum für die landschaftsbezogene Erholung. Hier bestimmen die Funktionen des Freiraums als Identifikationsraum und prägender Bestandteil historisch gewachsener Kulturlandschaften und als gliedernder Raum für Siedlungs- und Verdichtungsgebiete seine Wahrnehmung und seinen Charakter durch Bewohner und Erholungssuchende. Die besonderen Herausforderungen liegen darin, die räumlichen Anforderungen auch neuer raumbedeutsamer Nutzungen mit den bestehenden Nutzungen sowie den Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege abzustimmen und zu verbinden.

Regionalplan als forstlicher Rahmenplan

In der Funktion eines Forstlichen Rahmenplans gemäß Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG) stellt der Regionalplan die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung des Waldes sowie die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen forstlichen Voraussetzungen dar und dient so der Verwirklichung landesplanerischer Vorgaben des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).