Wald

Wald

Wälder besitzen eine Vielzahl an Funktionen. Zu deren Sicherung und Entwicklung werden im Regionalplan Düsseldorf Waldbereiche festgelegt.

Die Funktionen des Waldes sind nicht nur für den Naturhaushalt, sondern auch für verschiedene Nutzungen durch den Menschen von großer Bedeutung. Hierzu zählen u.a. der klimatische Ausgleich, die Regulierung des Wasserhaushalts, die Funktion als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und als Kohlenstoff-Senke, der Immissionsschutz, die Produktion nachwachsender Rohstoffe, die Funktion als Erholungs- und Freizeitort und auch die Funktion als Nahrungsquelle. Zur Sicherung und Entwicklung dieser Funktionen sieht der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vor, dass in den Regionalplänen Waldbereiche festgelegt werden.

In der Planungsregion Düsseldorf nehmen Waldbereiche einen Anteil von insgesamt 14 % ein. Es gibt jedoch große Unterschiede in den einzelnen Kommunen, so weist beispielsweise die Gemeinde Brüggen einen Waldflächenanteil von 47 % auf, die Stadt Jüchen einen Anteil von 1,2 %. Die Waldflächenanteile sind für alle Kommunen in der Planungsregion in der Beikarte 4F zum Regionalplan Düsseldorf dargestellt. Die Regionalplanung unterscheidet hier zwischen waldarmen Kommunen (<20 % der Gebietsfläche) und Kommunen mit ausreichendem Waldanteil (>20 % der Gebietsfläche). Generell werden bei der Ausweisung als Waldbereich alle Flächen ab 10 ha und in den waldarmen Kommunen ab 5 ha dargestellt.

Karte Waldanteil RPD

Über die im Regionalplan festgelegten Waldbereiche hinausgibt es zahlreiche Kleinwaldbereiche und Waldbereiche mit besonderer Bedeutung (Saatgutbestände, forstliche Versuchs­flächen, Wildnisgebiete) unterhalb dieser Darstellungsschwelle.

Um diese Bereiche bei Planungen ebenfalls berücksichtigen zu können, sind sie genauso in der Beikarte 4F dargestellt.

Ergänzend zu den Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordhein-Westfalen (LEP NRW) sind zur Sicherung und Entwicklung des Waldes im Kapitel 4.3 RPD entsprechende Grundsätze festgelegt.