4. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal
Verfahrensablauf (abgeschlossen)
Scoping und frühzeitige Unterrichtung
Mit Schreiben vom 17.04.2020 wurden zunächst die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) unterrichtet. Die Unterrichtung dient auch dazu, Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu erhalten, welche für die 4. Änderung des RPD bedeutsam sein können. Sie wurde mit Fristsetzung für Rückäußerungen bis zum 08.05.2020 durchgeführt.
Gemäß § 8 ROG ist bei der Änderung von Raumordnungsplänen – hier des Regionalplans – eine Prüfung der Umweltauswirkungen durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen kann jedoch von einer Umweltprüfung abgesehen werden. Ausgehend von der Einschätzung, dass im vorliegenden Fall diese Vorrausetzungen erfüllt sind, wurden gemäß § 8 Abs. 2 ROG im gleichen Zeitraum die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich berührt sein kann, beteiligt. Die Beteiligung erfolgte auf Basis eines Screeningpapiers. Sie kam zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund der Planänderung zu erwarten sind, so dass auf die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung verzichtet wird.
Darüber hinaus fand die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 ROG durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 30.04.2020 statt.
Erarbeitungsbeschluss
Die Einleitung des formellen Verfahrens zur 4. Regionalplanänderung erfolgte am 25.06.2020 durch einen Beschluss des Regionalrates Düsseldorf.
Der Regionalrat hat in seiner 81. Sitzung am 25.06.2020 unter TOP 5 beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung der 4. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal einzuleiten.
Offenlage
Gemäß §9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m.§ 13 Abs.1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen.
Die Planunterlagen der 4. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) werden auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und ergänzend bei der Regionalplanungsbehörde ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf bekannt gemacht.
Im Beteiligungsverfahren werden Behörden und Stellen aufgefordert zu der Planung Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in einer Synopse zusammengestellt. Zu den Bedenken und Anregungen werden Ausgleichsvorschläge erarbeitet und mit den Beteiligten gemäß §19 Abs.3 LPLG erörtert.
Verfahrensunterlagen zur Offenlage:
- Änderungen (Graphische Darstellung)
- Begründung
- Screeningpapier (in der Fassung der Beteiligung zum Screening)
- Beteiligtenliste
- Beschlussliste zur 81. Sitzung des Regionalrats Düsseldorf am 25. Juni 2020
- Bekanntmachungstext (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 9. Juli 2020)
- korrigierter Bekanntmachungstext (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 23. Juli 2020)
Aufstellungsbeschluss
Auf der Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat in seiner 83. Sitzung am 17. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal (Umwandlung von GIB in ASB-GE und ASB) gefasst.
Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können der Sitzungsvorlage entnommen werden.
Bekanntmachung
Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 5. Februar 2021 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.
Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. April 2021 wurde am 26. April 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 420) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.
Niederlegung
Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen im Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit:
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