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Aktuelle Förderprogramme und Projektförderung

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme, Projektförderungen und Qualifizierungsprogramme.

1. Teilnahme an einem vom Land NRW ausgeschriebenen Förderprogramm

Zur Teilnahme an folgenden Förderprogrammen können Anträge eingereicht werden:

1.1 Förderprogramm Leseförderung

Lesefähigkeit ist und bleibt eine zentrale Schlüsselkompetenz. Neben der Lesetechnik und der Fähigkeit zum sinnentnehmenden Lesen, die im Schulunterricht im Vordergrund stehen, geht es dabei auch um Lesefreude und Lesemotivation. Vor allem für diese Aspekte des Lesens bieten Bibliotheken ein großes Potential an Unterstützungsmöglichkeiten, mit dem sie die schulische und häusliche Leseförderung ergänzen und erweitern. Neben Kindern und Jugendlichen sind auch Erwachsene, vor allem solche mit nichtdeutscher Muttersprache, und Menschen in Alphabetisierungsmaßnahmen eine wichtige Zielgruppe für Leseförderangebote der Bibliotheken.
2013 initiierte das Kulturministerium NRW deshalb das Förderprogramm „Leseförderung“ mit folgenden Zielen:

  • innovative und zielgruppenspezifische Maßnahmen der Leseförderung für die unterschiedlichen Zielgruppen zu entwickeln,
  • die Kooperation mit anderen Einrichtungen der Leseförderung zu stärken
  • vernetzte Strukturen zu entwickeln bzw. auszubauen, mit denen möglichst viele Kinder erreicht werden.

1.2 Programm zur Stärkung der Sonntagsöffnung in Bibliotheken

Ziel des Förderprogramms „Programm zur Stärkung der Sonntagsöffnung (ProSiB)“ ist es, Anreize für Bibliotheken zu geben, damit diese die durch das Bibliotheksstärkungsgesetz geschaffene Möglichkeit der Sonntagsöffnung nutzen. Bibliotheken sind die am meisten nachgefragten Kulturorte. Eine Öffnung am Sonntag stellt eine sinnvolle Erweiterung dieses attraktiven Kulturangebotes dar, denn gerade am Sonntag haben viele Menschen Zeit und Interesse, eine Bibliothek zu besuchen. Für Bibliotheken bietet der Sonntag die Chance, ihr Profil als Dritter Ort im Sinne der nichtkommerziellen Sinnstiftung und Begegnung, der Medienbildung und nicht zuletzt als Forum zum interkulturellen Austausch zu stärken. Mit dem Programm sollen vor allem Bibliotheken im ländlichen Raum gestärkt werden.

Das Programm besteht aus 3 Modulen:

  • Modul 1: Einmalige Zuschüsse zur Organisationsberatung
  • Modul 2: Personelle Unterstützung
  • Modul 3: Veranstaltungsprogramm „Sonntags in der Bibliothek“

Die Module 1 und 2 des Programms richten sich ausschließlich an hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken mit bibliotheksfachlichem Personal. Das Modul 3 steht auch nicht fachlich bzw. ehrenamtlich geleiteten kommunalen und kirchlichen Büchereien offen.

Anträge für das Haushaltsjahr 2023 können bis zum 30.04.2023 gestellt werden. Für die kommenden Haushaltsjahre sind die Anträge wie üblich bis zum 31. Oktober des Vorjahres einzureichen.

Die Antragstellung erfolgt über KulturWeb:
https://www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag#login

Musterkostenpläne
Für alle Module sind Kostenpläne einzureichen. Zur Erstellung der Kostenpläne finden Sie unten für jedes Modul Musterkostenpläne. Diese sind zwingend zu verwenden. In diesen Musterkostenplänen wurden Beispielsummen verwendet, die an die individuellen Anträge angepasst werden müssen.

Werbemittel zu Modul 3

Zum Bewerben der vom Land geförderten Veranstaltungen „Sonntags in der Bibliothek“ ist das zu diesem Zwecke erstellte einheitliche Corporate Design der Landesverwaltung zu verwenden. Dieses muss für jegliche Art des Bewerbens der geförderten Veranstaltungen, bspw. in Form von Flyern, Plakaten und Online-Werbung, eingesetzt werden.
Die Druck-PDFs haben 3mm Beschnitt ringsum.
Die Schriftart „Roboto Condensed“ ist ein Google-Fonts und kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

2. Individuelle Projekte zur Modernisierung der Bibliotheksarbeit vor Ort

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Öffentliche Bibliotheken mit dem Ziel, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern und einen kontinuierlichen Modernisierungsprozess zu unterstützen.

Was wird gefördert?

  • Innovative Projekte in einzelnen Bibliotheken
  • Kooperationsprojekte in einer Region (auch mit anderen Bildungs-, Informations- und Kultureinrichtungen)
  • Pilotprojekte, in denen die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatz neuer Angebote erarbeitet werden.

Weitere Informationen finden Sie in den auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.

„Aufbau einer Bibliothek zur Bibliothek 1. Stufe“

Kommunen, die bisher eine Bibliothek unterhalb der 1. Stufe unterhalten und diese zur Bibliothek 1. Stufe (Kriterien für die Förderfähigkeit siehe Fördergrundsätze) ausbauen möchten, haben die Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen. Der Aufbauprozess und damit die Förderdauer wird individuell auf die örtliche Situation abgestimmt und beträgt in der Regel 3 Jahre. Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

  • Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines Entwicklungskonzeptes, das u.a. einen Maßnahmen- und Zeitplan beinhaltet. Das Konzept wird Teil des Zuwendungsbescheides und sollte vom Rat der Kommune verabschiedet sein.
  • Die Personalkosten für eine im Rahmen der Fördermaßnahme neu eingerichtete hauptamtliche fachliche Bibliotheksleitung sind förderfähig. Die Förderung erfolgt degressiv über maximal drei Jahre. Bei Antragstellung muss die Finanzierung der hauptamtlichen Leitung über den Förderzeitraum hinaus sichergestellt sein.
  • Der Aufbau des Medienbestandes ist förderfähig soweit der aktuelle Gesamtbestand unter 10.000 Medieneinheiten liegt

Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.

3. Qualifizierungsprogramme

3.1 „Strategieentwicklung für Stadtteilbibliotheken 2022-2023“

Die Bewerbungsphase endet am 10. September 2022

Die Digitalisierung der Gesellschaft hat in den vergangenen 10 Jahren einen umfassenden Veränderungsprozess in Öffentlichen Bibliotheken angestoßen. Aufgabenprofile und Angebote werden hinterfragt und an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Gleichzeitig entsteht eine Vielzahl an neuen Angeboten.

Dieser Veränderungsprozess betrifft Zentralbibliotheken ebenso wie Stadtteilbibliotheken. Während in vielen Bibliothekssystemen die Neuausrichtung der Zentralbibliotheken angestoßen und umgesetzt wurde, befinden sich die Stadtteilbibliotheken häufig noch am Anfang dieses Prozesses. Dabei wird es immer wichtiger, das Bibliotheksprofil auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Stadtteils auszurichten.

Das Qualifizierungsprogramm „Strategieentwicklung für Stadtteilbibliotheken“ wurde erstmals 2019-2021 durchgeführt. Aufgrund der positiven Resonanz schreibt das Land Nordrhein-Westfalen das Programm erneut für den Zeitraum Herbst 2022 bis voraussichtlich Dezember 2023 aus.

Antragsberechtigt sind Großstadtbibliotheken in Kommunen mit über 100.000 Einwohner. Bewerbungen sind ab sofort bis zum 10.09.22 online möglich.

Ziele des Qualifizierungsprogramms

  • Die Funktionen Öffentlicher Bibliotheken verändern sich durch die Digitalisierung der Gesellschaft in den vergangenen Jahren zunehmend. Die Teilnehmenden Stadtteilbibliotheken sollen durch das Qualifizierungsprogramm angeregt werden ihr aktuelles Profil zu überprüfen, auf die sich verändernden Rahmenbedingungen neu auszurichten und auf die Bedarfe ihres Einzugsgebietes abzustimmen.
  • Ziel ist es, in den teilnehmenden Stadtteilbibliotheken ein für das Gesamtsystem exemplarischen Veränderungsprozess zu initiiert, der in einem nachfolgenden Prozess auf das Gesamtsystem übertragen werden kann.
  • Die im Rahmen des Prozesses erarbeiteten Angebote stellen Bausteine dar, die als Bestandteile in eine umfassende Stadtteilstrategie sowie in die Gesamtstrategie des Bibliothekssystems integriert werden können.
  • Der in den beteiligten Stadtteilbibliotheken angestoßene Veränderungsprozess soll für alle am Prozess Beteiligten und ggf. für außenstehende Dritte transparent und kontinuierlich dokumentiert werden.

3.2 Den roten Faden finden – wir entwickeln eine Bibliotheksstrategie

Das Qualifizierungsprogramm „Den roten Faden finden – wir entwickeln eine Bibliotheksstrategie“ findet seit März 2021 zum vierten Mal als Fortbildungsmaßnahme für Bibliotheksleitende von Bibliotheken mit 0,5 bis zu 15 VZÄ (Vollzeitäquivalente Stellen) statt. In 2016-2017 und in 2017-2018 haben je 10 Bibliotheken mit bis zu 6 VZÄ (Vollzeitäquivalente Stellen) erfolgreich teilgenommen. Beim dritten Durchlauf nahmen 18 Bibliotheken teil. Unser Kooperationspartner ist das ZBIW der TH Köln. Das Programm wird von den erfahrenen Dozenten Sonja Bluhm und Andreas Mittrowann begleitet.
Zentrales Ziel der Fortbildung ist die Qualifizierung der Bibliotheksleitenden und die Entwicklung einer passgenauen Bibliotheksstrategie für die jeweiligen Bibliotheken. Die Verschriftlichung des Bibliothekskonzeptes erfolgt durch die Bibliotheksleitung und wird von der Fachstelle und den Dozenten eng begleitet.