Wasserbuch (Symbolbild)

Wasserbuch

Die landesweite digitale Datenbank enthält derzeit allein im Regierungsbezirk Düsseldorf Informationen zu über 25.000 genehmigten Grund- und Oberflächenwasserbenutzungen wie beispielsweise Wasserentnahmen oder -einleitungen.
Das Wasserbuch ist eine zentrale Dokumentation der genehmigten Grund- und Oberflächenwasserbenutzungen und wird in NRW von den Bezirksregierungen geführt. Im Zuge der Umstellung auf eine rein digitale Datenverwaltung erfolgt bereits seit einigen Jahren die sukzessive Übertragung aller Nutzungen in eine landeseigene Datenbank. Das nach § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. §§ 91, 92 Landeswassergesetz NRW (LWG) verpflichtend zu führende öffentliche Verzeichnis stellt die zentrale Übersicht für Nutzungsrechte und Pflichten vor allem in Bezug auf Wasserentnahmen und (Ab-)Wassereinleitungen dar. Das Wasserbuch dient dazu, die Behörden, denen die Bewirtschaftung der Gewässer anvertraut ist, über die bestehenden Rechte und die wasserwirtschaftlich geschützten Gebiete zu unterrichten. Zudem stellt es Umweltinformationen für die Öffentlichkeit bereit. Die Eintragungen in das Wasserbuch haben – anders als die Eintragungen im Grundbuch – keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung (§ 87 Abs. 4 WHG).

Historie des Wasserbuches

Die Bezeichnung „Wasserbuch“ geht in NRW auf das preußische Wassergesetz vom 07.04.1913 zurück.
Darin wurde geregelt, dass für die Wasserläufe zur Eintragung von Rechten Wasserbücher anzulegen sind.

Die Eintragungen in diese Wasserbücher erfolgten seinerzeit noch handschriftlich in Sütterlinschrift. 
Anfang der 1960er Jahre wurden die Wasserbücher auf ein Karteikartensystem umgestellt.
Die einzelnen Wasserrechte wurden in einer Registratur als Wasserbuchakte gesammelt.

In 1999 wurde das Karteikartensystem in eine speziell für NRW entwickelte landeseigenen Datenbank überführt.
Die Registratur besteht weiterhin, der Abruf von Daten wird durch die Datenbank erheblich vereinfacht. 

Seit 2020 werden sowohl die Wasserbuchakten als auch die Bescheide in einem digitalen Dokumentenablagesystem – soweit es möglich ist – abgelegt.
Ansonsten wird bei Bedarf eine sogenannte Hybridakte aus einem elektronischen und einem Papierteil, meist für Pläne und Kartendarstellungen, angelegt.

Historische Wasserbücher (Symbolbild)

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