Wasserbuch
Historie des Wasserbuches
Die Bezeichnung „Wasserbuch“ geht in NRW auf das preußische Wassergesetz vom 07.04.1913 zurück.
Darin wurde geregelt, dass für die Wasserläufe zur Eintragung von Rechten Wasserbücher anzulegen sind.
Die Eintragungen in diese Wasserbücher erfolgten seinerzeit noch handschriftlich in Sütterlinschrift.
Anfang der 1960er Jahre wurden die Wasserbücher auf ein Karteikartensystem umgestellt.
Die einzelnen Wasserrechte wurden in einer Registratur als Wasserbuchakte gesammelt.
In 1999 wurde das Karteikartensystem in eine speziell für NRW entwickelte landeseigenen Datenbank überführt.
Die Registratur besteht weiterhin, der Abruf von Daten wird durch die Datenbank erheblich vereinfacht.
Seit 2020 werden sowohl die Wasserbuchakten als auch die Bescheide in einem digitalen Dokumentenablagesystem – soweit es möglich ist – abgelegt.
Ansonsten wird bei Bedarf eine sogenannte Hybridakte aus einem elektronischen und einem Papierteil, meist für Pläne und Kartendarstellungen, angelegt.
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