Die königlich preußische Regierung residierte bis 1911 in der Altstadt im Jesuitenkolleg

Chronik der Regierungspräsidenten 1816 bis 1919

In den Reformen des Freiherrn vom Stein entstanden, bildeten die Regierungen bis zur Auflösung Preußens im Jahre 1947 (und in dessen ehemaligen Staatsbereich über diesen Zeitpunkt hinaus) die beständigste und wirksamste Behörde der inneren Landesverwaltung. Ihre Aufgaben waren in der sog. Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 festgelegt.

Der Regierungspräsident selbst war darin als Mittelpunkt und Seele der gesamten Verwaltung der Behörde bezeichnet. Er hatte nicht nur für eine ordnungsgemäße und prompte Erledigung der Geschäfte zu sorgen, sondern vor allem auch darauf zu achten, dass die Verwaltung nach einheitlichen Gesichtspunkten geführt wurde. Was zudem von den Regierungspräsidenten im Rheinland erwartet wurde, hat das preußische Staatsministerium im Jahre 1833 in einer prägnanten Formulierung zusammengefasst:

"Hauptsächlich von ihnen muss der Geist, in welchem die mit der Verwaltung dieser wichtigen Grenzprovinz beauftragten Behörden wirksam sind, erweckt und genährt werden."

Demzufolge nahmen die Präsidenten eine entsprechend hohe Stellung innerhalb der Beamtenhierarchie ein. Wie die Oberpräsidenten waren die Regierungspräsidenten "politische Beamte", d. h. sie hatten das Interesse der Staatsregierung zu vertreten; handelten sie diesem zuwider oder ließen die nötige Energie in der Umsetzung der politischen Ziele der Berliner Regierung vermissen, so konnten sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Dennoch konnten sie in ihren Bezirken durchaus gestaltend tätig werden.

Insgesamt handelte es sich bei den Regierungspräsidenten um eine Funktionselite, und man wird bei ihrer Auswahl von der Tatsache ausgehen können, dass bereits an anderer Stelle bewährte und befähigte Beamte herangezogen worden sind. Darüber hinaus ist bei der Bedeutung des Amtes selbstverständlich, dass sich die höchsten Kreise des preußischen Staates damit befassten. Besonders in den Personalentscheidungen zu Beginn der 1830er Jahre ist das tätige Interesse des damaligen Kronprinzen, des späteren Königs Friedrich Wilhelm IV., bekannt.

In der Zeit der Monarchie haben insgesamt 16 Amtsinhaber die Geschicke des (zuletzt) bevölkerungsreichsten und wirtschaftlich bedeutendsten preußischen Regierungsbezirks geleitet. Ihrer landsmannschaftlichen Herkunft nach stammten sie überwiegend nicht aus der Rheinprovinz, ihrer konfessionellen Zugehörigkeit waren es außer 3 Katholiken (mit insgesamt 20 Dienstjahren) ausschließlich Evangelische - beide Phänomene haben zumindest im 19. Jahrhundert zu den bekannten Vorbehalten im Rheinland gegenüber Preußen geführt. Ihrer gesellschaftlichen Stellung nach gehörten sie überwiegend zum Adel, sei es nun alter Adel oder sog. Briefadel. Allerdings waren die nach 1900 ernannten Präsidenten bürgerlicher Abstammung. Von der Vorbildung her hatten die meisten nach einem rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studium den formalen Gang der Ausbildung preußischer Verwaltungsbeamten durchlaufen.

Wer auf das Düsseldorfer Regierungspräsidium berufen wurde, hatte zuvor schon ein hohes Regierungsamt inne, in der Regel sogar das eines Regierungspräsidenten (in 13 Fällen); zwei kamen aus der Berliner Ministerialbürokratie und nur einer war vorher lediglich Landrat. Mit anderen Worten: in das Düsseldorfer Regierungspräsidium kamen nur langjährig erprobte und an anderer, anspruchsvoller Stelle bewährte Personen. Dies bedeutete zugleich, dass alle Aspiranten bereits ein gewisses Lebensalter hatten, überwiegend zwischen 49 und 57 Jahren. Zwei waren bereits über 60, nur fünf bei ihrer Ernennung zwischen 40 und 45 Jahre alt. Stark variiert auch die Amtsdauer - sie liegt zwischen wenigen Monaten (in diesem Fall allerdings durch den Tod bedingt) und maximal 15 Jahren; das ungefähre Mittel von 3 bis 6 Jahren erreichten doch 10 der Präsidenten. Aufschlussreich ist auch das Dienstende: zwei starben in ihrem Amt, zwei wurden zur Disposition gestellt und nur für zwei war es auch die letzte Stufe der Karriere. Zehn von ihnen wurden - überwiegend nach eben diesen 3 bis 6 Jahren ihrer Tätigkeit in Düsseldorf - in weitere verantwortungsvolle Positionen berufen: zwei als Minister, zwei als Staatssekretäre und sechs als Oberpräsidenten - davon zweimal in der Rheinprovinz und dreimal in den Nachbarprovinzen Westfalen bzw. Hessen-Nassau.

Sicherlich hat sich der Aufgabenbereich der Regierungspräsidenten in den mehr als 100 Jahren der Monarchie geändert. Dazu gehört der Aufgabenkreis, dazu gehört die innere Struktur, dazu gehört aber auch der Personalumfang der Behörde: 1817 umfasste das Kollegium neben dem Präsidenten und den beiden Regierungsdirektoren 15 Mitglieder; dazu kamen 55 "Subalternbeamte". Knapp hundert Jahre später waren es an die 70 Beamte im Kollegium, 110 Bürobeamte sowie weitere 45 in Kanzlei und Botendienst.

Mit dem Ende der Monarchie im November 1918 endete auch das Amt des königlichen Regierungspräsidenten. Wahrscheinlich alle seit 1816 ernannten werden sich neben der pflichtgemäßen Erledigung der übertragenen Aufgaben auch als Vertrauensträger des Herrschers gefühlt haben. So auch der 1909 ernannte Francis Kruse, der in seinen Erinnerungen den bezeichnenden Satz schrieb:

"Unter einer Republik weiter zu dienen war für mich ein Ding der Unmöglichkeit".