Dezernat 52: Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz – einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Unsere Aufgaben

Abfälle lassen sich nicht ganz vermeiden – weder bei Ihnen zu Hause, noch in Gewerbe- und Industriebetrieben.

Als Obere Abfallwirtschaftsbehörde sichern wir eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung und unterstützen den Wandel von der reinen Beseitigung zur ressourcen- und klimaschonenden Kreislaufwirtschaft.

Wir sind dabei zuständig für die Genehmigung und Überwachung bedeutender Deponien, Abfallbehandlungsanlagen und -lager. Wir erteilen die Genehmigung für Entsorgungsvorgänge von gefährlichen Abfällen im Rahmen des Entsorgungsnachweisverfahrens und sind zuständig für die Notifizierungsverfahren bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen.

Für ganz NRW haben wir die Aufgabe der Zentralen Stelle im Abfallnachweisverfahren übernommen. Hier laufen alle Belege über die Entsorgung gefährlicher Abfälle mit Abfallwirtschaftsbeteiligten aus NRW zusammen und werden geprüft. Zudem führen wir landesweit die Aufsicht über die Zertifizierungsverfahren für Entsorgungsfachbetriebe.

Bei Sanierungen von Altlasten und bei Maßnahmen zum Bodenschutz unterstützen wir die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben als Obere Bodenschutzbehörde durch die Bewilligung von Fördermitteln des Landes und der EU.

Leitung und Kontakt

Büro des Hauptdezernenten Dezernat 52
Ständig erreichbare Anschlüsse während der Dienstzeiten
Tel.: 0211 475-5201
Fax: 0211 475-2988

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 52
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf