Überschwemmungsgebiete
In NRW werden hochwassergefährdete Flächen ermittelt und als Überschwemmungsgebiete festgesetzt oder vorläufig gesichert. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten hat das Ziel, Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern oder sogar gänzlich zu vermeiden.
Bekanntmachungen über die Festsetzung oder vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes erfolgen in den Amtsblättern der Bezirksregierung Düsseldorf.
Informationen zu den Grundlagen, Verfahrensschritten und Konsequenzen des Festsetzungsverfahrens sind in der Broschüre Hochwasserschutz für die Region zu finden.
Überschwemmungsgebiete
In Nordrhein-Westfalen wurden schon vor Inkrafttreten der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) im Jahr 2007 hochwassergefährdete Flächen rechnerisch ermittelt und als Überschwemmungsgebiete festgesetzt oder vorläufig gesichert (§ 76 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Berechnungsgrundlage war und ist ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten hat das Ziel, Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern oder sogar zu vermeiden. Sie zählt zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im vorbeugenden Hochwasserschutz. Überschwemmungsgebiete dienen u.a.
- dem Erhalt oder der Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von Rückhalteflächen,
- der Regelung des Hochwasserabflusses,
- dem Erhalt oder der Verbesserung der ökologischen Strukturen des Gewässers und seiner Überflutungsflächen,
- der Verhinderung erosionsfördernder Maßnahmen,
- dem hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- sowie der Vermeidung von Störungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.
In den Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften (§§ 78, 78a, 78c WHG). So sind dort zur Vermeidung späterer Hochwasserschäden die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Weiterhin ist es im Allgemeinen nicht zulässig, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen.
Überschwemmungsgebiete in NRW Interaktive GIScloud.NRW-Karte
Auch über die Geoportale www.uvo.nrw.de und www.elwasweb.nrw.de sind die Überschwemmungsgebiete einsehbar.
Die Geodaten können über open.nrw heruntergeladen werden.
Überschwemmungsgebiete im Regierungsbezirk Düsseldorf
Nachfolgend finden Sie Verordnungstexte und/oder Gebietskarten zu den bislang von uns festgesetzten, festzusetzenden oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten:
- Anger
- Borbecker Mühlenbach
- Brederbach
- Deilbach und Hardenberger Bach
- Dickelsbach
- Eibergbach
- Erft
- Eschbach und Lobach
- Fossa Eugeniana, Niepkanal, Anrathskanal, Plankendickskendel und Nebengewässer
- Garather Mühlenbach, Galkhausener Bach, Burbach und Viehbach
- Gillbach
- Hesperbach
- Issel-System
- Itter
- Jüchener Bach
- Lippe
- Lohberger Entwässerungsgraben und Bruckhauser Mühlenbach
- Mirker Bach
- Moersbach
- Morsbach und Müggenbach
- Niers-System
- Nördliche Düssel und Kittelbach
- Rhein
- Rinderbach
- Rotbach
- Ruhr
- Rumbach und Nebengewässer
- Schwalm
- Schwarzbach
- Südliche / ungeteilte Düssel und Nebengewässer
- Wupper
- Xantener Altrhein/Schwarzer Graben
Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
Hierbei handelt es sich um Gebiete, die erst bei einem seltener als einmal in 100 Jahren zu erwartenden Hochwasser oder bei einem Versagen von Hochwasserschutzanlagen überflutet werden und die in Hochwassergefahrenkarten dargestellt sind.
Für diese Gebiete außerhalb der festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete gelten seit dem 05.01.2018 die Regelungen der §§ 78b, 78c WHG. Die Anforderungen an die Bauleitplanung, die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen sowie die Errichtung und Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen in Risikogebieten sollen zur Vermeidung von Hochwasserschäden beitragen.
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