Bezirksregierung darf unangekündigt überwachen
Bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist ein Streitfall mit einem Abfall-Unternehmen aus dem Ruhrgebiet gegangen. Nun wurde dort entschieden: Die Bezirksregierung Düsseldorf durfte das Sonderabfallzwischenlager des Unternehmens ohne Vorankündigung kontrollieren.
Im Rahmen der Überwachungstätigkeit hatten Mitarbeiter der Bezirksregierung ein Sonderabfallzwischenlager des Unternehmens ohne Vorankündigung kontrolliert und Fotos angefertigt. Dagegen hatte das Unternehmen sich juristisch gewehrt, da es für das Vorgehen der Behörde keine Rechtsgrundlage sah.
Der Fall ging bis zur höchsten Instanz in Leipzig wo nun entschieden wurde: Das Vorgehen der Bezirksregierung ist rechtens.
Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen seien regelmäßig auch verhältnismäßig.
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