Didesign / Fotolia.com Inhaltsseite Kostenübernahme bei Impfung gegen Hepatitis A und B Grundsätzlich sind Impfungen beihilfefähig, wenn diese von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlen werden.
BR_D Inhaltsseite Unsere Aufgaben Die große Zahl der Menschen, die in NRW Schutz und Unterstützung nach der Flucht vor Krieg und Verfolgung suchen, hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2015 vor große Herausforderungen gestellt.
Gajus - stock.adobe.com Inhaltsseite Häufig gestellte Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Gerhard Seybert - stock.adobe.com Inhaltsseite Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) 396 Städte und Gemeinden in NRW, davon 66 im Regierungsbezirk Düsseldorf sind nach § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
InsideCreativeHouse - stock.adobe.com Inhaltsseite Krankenhilfe für Flüchtlinge Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden.
BR_D Inhaltsseite Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen Die Bezirksregierung ist im Regierungsbezirk Düsseldorf für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden in den Landeseinrichtungen zuständig.
Kzenon - stock.adobe.com Inhaltsseite Krankenhausförderung Das Ziel der Förderung ist die Umsetzung des Krankenhausplanes und die Sicherstellung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser.
sudok1 - stock.adobe.com Inhaltsseite Krankenhausplanung und Krankenhausaufsicht Krankenhausplanung nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) bedeutet die Fortschreibung des Krankenhausplans NRW. Die Krankenhäuser unterliegen nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG) der Rechtsaufsicht.
InsideCreativeHouse - stock.adobe.com Inhaltsseite Anerkennung von Schwangerschaftkonfliktberatungsstellen und beratenden Ärztinnen und Ärzten Beratungsstellen und Ärzte, die als Berater nach den §§ 8,9 Schwangerschaftskonfliktgesetz im Regierungsbezirk Düsseldorf Beratungen durchführen möchten, benötigen die staatliche Anerkennung durch die Bezirksregierung Düsseldorf.