Flussmündung der Lippe in den Rhein bei Wesel

Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklung

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft lebendige Gewässer in NRW. Die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde ist zuständig für die Gewässerentwicklung der Gewässer erster und zweiter Ordnung.

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