
Hubschrauberlandeplatz (Symbolbild) / ©Schepers_Photography - stock.adobe.com
Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (HSLP) „Köln-Kalkberg Luftrettungsbetriebsstation“ der Stadt Köln vom 21.10.2008
Offenlage vom 28. April bis 12. Mai 2025
Mit Bescheid vom 01.04.2025 hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf Antrag der Stadt Köln die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Hubschraubersonderlandeplatzes „Köln – Kalkberg Luftrettungsbetriebsstation“ in Köln-Buchforst vom 21.10.2008 mit sofortiger Wirkung widerrufen. Eine Ausfertigung des Widerrufsbescheides vom 01.04.2025 nebst Rechtsbehelfsbelehrung steht hier zum Download bereit und liegt für 2 Wochen in der Zeit vom 28.04.2025 bis zum 12.05.2025 einschließlich bei der Stadtverwaltung Köln zur allgemeinen Einsichtnahme aus.