Justitia (Symbolbild)
30.12.2022

Deponie Eyller Berg: Es bleibt beim Ablagerungs-Stopp zum 31.12.2022

Land NRW und Betreibergesellschaft einigen sich auf neuen Vergleich

Nach schwierigen Vergleichs-Verhandlungen mit der Betreibergesellschaft der Deponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort steht nun endgültig fest: Nach dem 31.12.2022 dürfen dort keine Abfälle mehr abgelagert werden. Darauf hatte das Land NRW bestanden.

Deponie Eyller Berg: Es bleibt beim Ablagerungs-Stopp zum 31.12.2022 Land NRW und Betreibergesellschaft einigen sich auf neuen Vergleich

Die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (EBA) hatte Anfang Oktober Klage vor dem Oberveraltungsgericht Münster (OVG NRW) auf Anpassung der gerichtlichen Vergleiche u.a. dahingehen erhoben, dass das Ende der Ablagerungsphase auf den 31.12.2024 verlängert wird. Daraufhin hat das Land NRW -vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf- die Vollstreckung aus den gerichtlichen Vergleichen beim OVG NRW beantragt. 

Unter der Verhandlungsführung des Vorsitzenden des zuständigen Senats des OVG sind die Parteien im Erörterungstermin am 09.12.2022 erneut in Vergleichsverhandlungen eingetreten, welchen nunmehr abgeschlossen sind.

Dabei hat das Land NRW seine wesentliche Forderung – das Ende der Ablagerungsphase zum 31.12.2022 – durchsetzen können. Zudem konnte nach langen Verhandlungen erstmalig eine Frist zum Abbau der vorhandenen Überhöhungen aufgenommen werden. Demnach ist die EBA verpflichtet, die vorhandenen Überhöhungen zur Herstellung der im Vergleich aus dem Jahr 2015 vorgesehenen Kubatur bis spätestens zum 30.09.2024 in den Canyon einzubauen.

Gleichwohl werden nach dem 01.01.2023 allerdings zahlreiche Lkw zur Deponie fahren, um die geforderten Abdichtungssysteme und Rekultivierungen umzusetzen. Hierzu wird die EBA die im Canyon-Bereich gelegenen Deponieabschnitte vollständig einrichten. Auch hierzu hat sich mit Vergleichsschluss bis spätestens zum 30.09.2024 verpflichtet. Nachdem die Überhöhungen vollständig in den eingerichteten Canyon eingebaut sind, wird ein staatlich bestellter Vermesser ermitteln, ob im Canyon-Bereich die Kubatur 2015 erreicht wurde. Für den Fall, dass dort die Kubatur 2015 nicht erreicht ist, wird dieser zudem feststellen, wieviel Material noch erforderlich ist, um die Kubatur 2015 herstellen zu können.

Der EBA wird in diesem Fall gestattet, diese Fehlmengen mit geeigneten Ersatzbaustoffen bis zum 30.09.2025 auszugleichen. Hierbei können, wie auch sonst bei Baumaßnahmen üblich, Abfälle zur Verwertung zum Einsatz kommen. Das Land hatte sich in den Verhandlungen für kürzere Fristen bei Umlagerung und Kubatur eingesetzt, konnte dies aber nicht durchsetzen und ist schließlich dem Kompromissvorschlag des OVG gefolgt.

Zum Hintergrund:

Die Auseinandersetzung des Landes mit der Betreibergesellschaft der Deponie geht schon über Jahre. Immer wieder gab es Gespräche, Informationsveranstaltungen – aber auch juristische Auseinandersetzungen.

Bereits 2015 hatte das Land NRW einen Vergleich mit der EBA geschlossen. Gegen die daraus folgenden Maßnahmen der Bezirksregierung hatte die EBA fünf gerichtliche Verfahren eingeleitet, so dass es 2021 zu einer Vergleichsergänzung kam, die nun erneut von der EBA beklagt war.