Taschenrechner und Stift auf Geldscheinen (Symbolbild)
30.05.2023

Düsseldorf geht weiter an Ausgleichsrücklage

Regierungspräsident Thomas Schürmann hat die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2023 der Landeshauptstadt Düsseldorf unterzeichnet. Damit ist die Haushaltssatzung zur Veröffentlichung freigegeben.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 210,8 Mio. Euro beschlossen. Unter entsprechender Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird dennoch ein fiktiv ausgeglichener Haushalt im Sinne von § 75 Abs. 2 GO NRW erreicht. Infolgedessen verringert sich die Ausgleichsrücklage der Landeshauptstadt Düsseldorf planerisch auf nunmehr noch 30,5 Mio. Euro. Regierungspräsident Thomas Schürmann erklärt dazu: „Wenn die Landeshauptstadt Düsseldorf nicht gegen die aktuelle Entwicklung steuert, wird die Ausgleichsrücklage in absehbarer Zeit aufgebraucht sein. Sollte in den nächsten Jahren auch die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden müssen, wäre der Düsseldorfer Haushalt zukünftig genehmigungspflichtig. Dann müssten wir als Bezirksregierung prüfen, ob wir grünes Licht geben können.“

Die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf zeigt zudem, dass sich die öffentlichen Haushalte noch immer im Krisenmodus befinden. So belasten die coronabedingten Auswirkungen nach wie vor die kommunalen Haushalte. Auch der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Effekte wie Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Materialknappheit und Lieferengpässe sowie steigende Preise bringen erhebliche Herausforderungen für die städtischen Haushalte mit sich. Düsseldorf hat die landesgesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit von krisenbedingten Mindererträgen und Mehraufwendungen genutzt und plant für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt mit einem Isolierungsbetrag von rund 230 Mio. Euro. Ab 2026 sind die Isolierungsbeträge zurückzuführen, die seit 2020 ausgewiesen werden können. Dies wird den Haushalt der Landeshauptstadt nicht unerheblich belasten.

Trotz Inanspruchnahme der landesgesetzlichen Isolierungsmöglichkeit kann die Landeshauptstadt Düsseldorf im Haushaltsjahr 2023 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung negative Jahresergebnisse nicht vermeiden. Neben den kriegsbedingten Auswirkungen tragen die Mindererträge der Ausschüttungen der Tochtergesellschaften, der Anstieg der Bedarfssituation im sozialen Bereich, die gestiegenen Kosten der Daseinsvorsorge und der erhöhte Zuschussbedarf bei städtischen Holdinggesellschaft erheblich zu Mehraufwendungen bei.

Regierungspräsident Thomas Schürmann appelliert: „Nur mit der notwendigen Bereitschaft zur Haushaltsdisziplin kann sich die Landeshauptstadt Düsseldorf ihre eigenständige finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten. Ich bin zuversichtlich, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung dies als gesamtstädtische Aufgabe verstehen, damit die Stadt möglichst bald zu einem originär ausgeglichenen Haushalt zurückkehren kann.“