
Pläne für zwei Dampfkesselanlagen bei Siemens Energy Duisburg liegen aus
Die Siemens Energy Global GmbH & Co. KG hat am 19.08.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Dampfkesselanlagen gestellt.
Die zwei Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von je 45,2 MW sollen für die Bereitstellung von Dampf für die Tests von Dampfturbinen maximal 350 Stunden im Jahr betrieben und auf dem Grundstück Wolfgang-Reuter-Platz 4 in Duisburg-Hochfeld errichtet werden.
Gegenstand des Antrags sind im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb von:
- zwei gasgefeuerten Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von je 45,2 MW,
- einem Speisewasserbehälter,
- einer Wasseraufbereitungsanlage, bestehend aus Filter, Enthärtungsanlage, Umkehrosmoseanlage sowie Mischbettionenaustauscher und Entgaser,
- einem gemeinsamen Schornstein für die beiden Dampfkesselanlagen,
- den zugehörigen Rohrleitungen, Dosiereinrichtungen, Pumpen etc.
Die Antragstellerin beantragt auch, vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung zu beginnen.
Der Genehmigungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen in der Zeit vom 19.10.2022 bis einschließlich 18.11.2022 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:
Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240 a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Stadt Duisburg - Bezirksverwaltung Mitte, Sonnenwall 73 – 75, 4. Etage, Zimmer 418 in 47051 Duisburg
Aufgrund der gegenwärtigen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
- Bezirksregierung Düsseldorf: Herr Hartz, E-Mail: stefan.hartz
brd.nrw.de (stefan[dot]hartz[at]brd[dot]nrw[dot]de), Telefon-Nr.: 0211 475-5256
- Stadt Duisburg: E-Mail: bza.mitte
stadt-duisburg.de (bza[dot]mitte[at]stadt-duisburg[dot]de), Telefon-Nr.: 0203 283-3813 oder 0203 283-3811
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei den übrigen Auslegungsstellen innerhalb der Einwendungsfrist vom 19.10.2022 bis einschließlich 19.12.2022 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der einwendenden Person enthalten.