Online-Antrag

Fragen und Antworten (Symbolbild)

Antragsstellung

Anträge sind fristgerecht in elektronischer Form über die Plattform https://www.kultur.web.nrw.de/ zu stellen. Antragstellende haben sich zunächst zu registrieren. Danach ist das für das Förderprogramm vorgesehene Online-Formular auszufüllen und nach vollständigem Ausfüllen über die Plattform freizugeben. Ein signiertes, finales Exemplar des Antrags ist der Bezirksregierung postalisch zuzuschicken.

Es können weitere Dokumente dem Online-Antrag beigefügt werden, wie beispielsweise eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, Arbeitsproben oder die Vita des Kunstschaffenden. Welche zusätzlichen Dokumente Sie für die Antragstellung benötigen, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen und den jeweiligen Fördergrundsätzen.

Hinweise zum Ausfüllen des Onlineantrages finden Sie hier.

Weiterer Ablauf

Ist der Online-Antrag freigegeben worden, kann die Bezirksregierung auf Sachbearbeitungsebene auf diesen zugreifen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Sachbearbeitung den Antrag zu Korrektur zum Antragstellenden zurückschickt.

Die Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, oftmals in Verbindung einer Fachjury.

Antragstellende werden über eine Zu- oder Absage seitens der Bezirksregierung unaufgefordert informiert.