Familie (Symbolbild)

Ausbildung in der Familienpflege

Informationen zur Ausbildung in der Familienpflege.

Fragen und Antworten

Die Ausbildung am Fachseminar für Familienpflege besteht aus einer zweijährigen theoretischen und fachpraktischen Ausbildung, welche mit einer Abschlussprüfung endet, sowie aus einem einjährigen Berufspraktikum, welches vom Fachseminar begleitet wird und mit einem Kolloquium abschließt.

Die Ausbildung am Fachseminar umfasst 1.800 Stunden Unterricht sowie 1.200 Stunden fachpraktische Unterweisung.

Für Auszubildende mit einer abgeschlossenen Ausbildung im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich sowie für Auszubildende, die mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens sechs Jahre einen Mehrpersonenhaushalt geführt haben, kann die theoretische und fachpraktische Ausbildung am Fachseminar um bis zu 12 Monate verkürzt werden.  Mit dieser Regelung werden zuvor erworbene Berufs- bzw. Lebenserfahrungen, die für den Beruf der Familienpflegerin bzw. des Familienpflegers erforderlich sind, gewürdigt. Beide Ausbildungsvarianten bestehen gleichwertig nebeneinander.

Die Ausbildung zur Familienpflegerin und zum Familienpfleger in der Landwirtschaft  umfasst auch die Vorbereitung auf die Übernahme von spezifischen Aufgaben im landwirtschaftlichen Haushalt und Betrieb.

 Die Ausbildung umfasst zusätzlich 100 Unterrichtsstunden aus den Bereichen Landwirtschaftliche Betriebslehre, Gartenbau sowie Tierproduktion.

 Bei der fachpraktischen Ausbildung ist es erforderlich, dass rund 400 Stunden in anerkannten Ausbildungsstätten der ländlichen Hauswirtschaft abgeleistet werden.

Ausbildungsstätten sind die staatlich anerkannten Fachseminare für Familienpflege sowie Berufskollegs.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem fachpraktischen Teil. Sie ist gebührenfrei.

Das Berufspraktikum wird in einem Arbeitsverhältnis in Einrichtungen der Familienpflege oder in anderen Bereichen, in denen Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufsfeldes eingeübt werden können, abgeleistet. Das Berufspraktikum ist spätestens ein Jahr nach der Abschlussprüfung anzutreten.

Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, die die staatliche Anerkennung in der Landwirtschaft anstreben und die keine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafterin oder Hauswirtschafter mit dem Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft oder als Landwirtin oder Landwirt nachweisen, sollen vier bis sechs Monate ihres Berufspraktikums in landwirtschaftlichen Haushalten ableisten.

Die staatliche Anerkennung als Familienpflegerin und als Familienpfleger ist zu erteilen, wenn

  • die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde
  • das einjährige Berufspraktikum erfolgreich abgeleistet wurde
  • die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
  • keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich die Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung ergibt.

Der Antrag auf staatliche Anerkennung soll spätestens sechs Monate nach der Ableistung des Berufspraktikums über das Fachseminar für Familienpflege bei der Bezirksregierung gestellt werden.

  1. Fachliche Begleitung und Beratung in allen Bereichen der Familienpflegeausbildung für Fachseminare für Familienpflege, Bewerber sowie Lehrgangsteilnehmer
  2. Erteilung der staatlichen Anerkennung
  3. Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse in der Familienpflege.

Rechtsgrundlage für die Ausbildung, Prüfung und Erteilung der staatlichen Anerkennung als „Familienpflegerin“ oder „Familienpfleger“ ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger vom 02. April 2004 (GV.NRW.S.184).

Im Regierungsbezirk Düsseldorf gibt es folgendes Fachseminar für Familienpflege:

Düsseldorf:

Fachseminar für Alten- und Familienpflege der Kaiserswerther-Diakonie,
Brandenburger Straße 2 in 40880 Ratingen
Telefon: 0211 409-3575
E-Mail: bfgbfgatkaiserswerther-diakonie.de (bfgbfg[at]kaiserswerther-diakonie[dot]de)