Schornsteinfeger im Winter (Symbolbild)

Schornsteinfegerangelegenheiten

Tätigkeiten als Bezirksschornsteinfegerin und Bezirksschornsteinfeger werden öffentlich ausgeschrieben. Alle Informationen hierzu erfahren Sie unter diesem Link.

Ausschreibung von Tätigkeiten als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger / bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin im Regierungsbezirk Düsseldorf

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242) wurde das Schornsteinfegerrecht umfangreich überarbeitet und an europarechtliche Anforderungen angepasst. Eine wesentliche Neuerung ist, dass ab dem 01.01.2010 die Tätigkeit als bevollmächtigte/r BezirksschornsteinfegerIn nicht mehr wie bisher anhand einer sogenannten Bewerberliste vergeben, sondern öffentlich ausgeschrieben wird. Das bedeutet, dass sich SchornsteinfegerInnen auf ab dem 01.01.2010 frei werdende Kehrbezirke bewerben müssen. In Nordrhein-Westfalen sind die fünf Bezirksregierungen jeweils für ihren Regierungsbezirk mit der Ausschreibung und der Besetzung freiwerdender Kehrbezirke beauftragt. Die Tätigkeit als bevollmächtigte/r BezirksschornsteinfegerIn in einem Kehrbezirk im Regierungsbezirk Düsseldorf wird rechtzeitig vor dessen Freiwerden auf www.service.bund.de unter „Stellenausschreibungen“ ausgeschrieben. Eine Bewerbung kann ausschließlich auf einen konkret bezeichneten und zuvor über das o.g. Portal ausgeschriebenen Kehrbezirk erfolgen. Initiativbewerbungen sind nicht möglich. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung und die in diesem Fall vorzulegenden Unterlagen werden in den jeweiligen Ausschreibungen detailliert aufgeführt. Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.