Haus unter dem Hammer (Symbolbild)

Zum Wohle der Allgemeinheit

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Enteignungsbehörde zuständig für Enteignungen nach dem Baugesetzbuch und dem Enteignungs- und Entschädigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit anderen Fachgesetzen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 21) ist als Enteignungsbehörde zuständig für Enteignungen nach dem Baugesetzbuch und dem Enteignungs- und Entschädigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit anderen Fachgesetzen. Der Begriff „Enteignung“ weckt zunächst negative Assoziationen. Suggeriert er doch die Wegnahme von Eigentum, die Ohnmacht gegenüber staatlichem Eingriff. Rechtlicher Hintergrund der Enteignung ist jedoch die Sozialbindung des Eigentums, die im Einzelfall beinhalten kann, dass Gemeinnützigkeit des Eigentums über seiner Privatnützigkeit steht. Für Maßnahmen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen (z. B. Straßenbau, Umsetzung von Bebauungsplänen, Bau von Versorgungsleitungen usw.) werden Grundstücke oder Rechte an Grundstücken benötigt, die üblicherweise im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen von den Maßnahmenträgern erworben werden. Erst wenn Eigentümer trotz eines angemessenen Angebotes nicht bereit sind, Eigentum zu veräußern oder Rechte einzuräumen, wird die Enteignungsbehörde eingeschaltet. Gesetzlicher Auftrag und damit vornehmste Aufgabe der Enteignungsbehörde ist es, in "jedem Stand des Verfahrens auf eine (gütliche) Einigung hinzuwirken". Dieser Aufgabe kommt sie nach, indem sie sich im Rahmen informeller Gespräche, aber auch im förmlichen Verfahren, mit den Beteiligten an einen Tisch setzt, um über vorhandene Möglichkeiten zu informieren und einvernehmliche Lösungen auszuloten. Erst wenn keine Einigung mehr möglich ist, wird als "Ultima ratio" über eine Enteignung und eine evtl. auch über eine vorzeitige Besitzeinweisung entschieden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert. Gleichzeitig wird dann aber auch darüber entschieden, wie und in welcher Höhe der Betroffene für den Rechtsverlust zu entschädigen ist. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Enteignungen, vorzeitige Besitzeinweisung und / oder Entschädigungsfestsetzung wünsche, klicken Sie doch bitte auf unseren Link Informationen zu den Themen Enteignung, Entschädigung und vorzeitige Besitzeinweisung. In der täglichen Arbeit des Enteignungsdezernates zeigt sich immer wieder, dass es ratsam ist, bereits im zeitlichen Vorfeld eines etwaigen enteignungsrechtlichen Verfahrens als Vorhabenträger oder auch als potentiell von einer Maßnahme Betroffener Kontakt mit dem Enteignungsdezernat aufzunehmen, um proaktiv eine für alle Beteiligten möglichst günstige Lösung herbeizuführen. Informationen zu den Themen Enteignung, Entschädigung und vorzeitige Besitzeinweisung.