Öffnungszeiten (Symbolbild)

Ladenöffnung

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Freigabe von weiteren Verkaufssonntagen durch Rechtsverordnung sowie die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sind in der Regel die örtlichen Ordnungsbehörden.
Das Ladenöffnungsgesetz NRW regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen sowie Ausnahmen von den Bestimmungen.Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Freigabe von weiteren Verkaufssonntagen durch Rechtsverordnung sowie die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sind in der Regel die örtlichen Ordnungsbehörden. Sie unterliegen hierbei jedoch der Fach- und Rechtsaufsicht der Bezirksregierung bzw. bei Ordnungsbehörden kreisangehöriger Städte der Kreisverwaltung.