Nichtraucher

Nichtraucherschutz

Erste Anlaufstelle zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Bezirksregierung Düsseldorf übt hinsichtlich der Umsetzung der Regelungen des NiSchG NRW die Fachaufsicht über die Ordnungsbehörden des Bezirks aus.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 29. November 2012 das „Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW“ (NiSchG NRW) verabschiedet. In dieser Gesetzesänderung (Gültigkeit ab 01.05.2013) hat sich das Parlament für eine deutliche Verschärfung der Regelungen zur Umsetzung eines konsequenten Nichtraucherschutzes entschieden. Erste Anlaufstelle zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Bezirksregierung Düsseldorf übt hinsichtlich der Umsetzung der Regelungen des NiSchG NRW die Fachaufsicht über die Ordnungsbehörden des Bezirks aus. Umfangreiche Informationen zum neuen Nichtraucherschutzgesetz sind auf der Website des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen  veröffentlicht: Nichtraucherschutz