Junge Frau zeigt ihren Reisepass

Ersatzbestätigung

Wenn Ihnen eine durch die Bezirkregierung Düsseldorf ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhanden gekommen ist, besteht die Möglichkeit eine entsprechende Bestätigung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen (Ersatzbescheinigung). 

Für den Fall, dass Ihnen eine durch die Bezirkregierung Düsseldorf ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhanden gekommen ist und der entsprechende Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Nachhinein durch diese nachgewiesen werden muss (z.B. für eine Heirat), ist es grundsätzlich leider nicht möglich, eine neue Einbürgerungsurkunde auszustellen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit eine entsprechende Bestätigung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen (Ersatzbescheinigung).

Diese können Sie mit einem formlos unterschriebenen Antrag unter Angabe Ihres Einbürgerungszeitpunktes (falls möglich inkl. Aktenzeichen), Ihres damaligen Wohnortes, evtl. damaliger Namensführung und unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises schriftlich beantragen.

Die Angabe von detaillierten Einbürgerungsdaten hilft uns Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag an die:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung beträgt 25,00 Euro, diese wird per Rechnung entrichtet.