35. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz")
Die Hochwasserereignisse der 90er Jahre haben deutlich werden lassen, dass nach jahrzehntelanger relativer Sicherheit doch unerwartet hohe Schadenspotenziale und Gefahren durch Hochwasser vorhanden sind.
Um Hochwasserrisiken nachhaltig zu vermindern, ist es nicht nur notwendig, vorhandene Schutzeinrichtungen zu verbessern, sondern es muss auch im Sinne des vorbeugenden Hochwasserschutzes zunehmend Einfluss auf die Nutzungen im gefährdeten Bereich und im gesamten Einzugsgebiet der Flüsse genommen werden. Der Regionalplanung obliegt dabei die Aufgabe, die Talauen der Fließgewässer als natürliche Abfluss- und Retentionsbereiche zu sichern, von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten und im Sinne des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu entwickeln.
Der Regionalplan GEP99 wurde daher in seiner 35. Änderung um den sachlichen Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ ergänzt. Die Überschwemmungsbereiche werden somit als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz regionalplanerisch gesichert. Hierdurch wird durch planerische Maßnahmen erreicht, dass die heute noch nicht bebauten Überschwemmungsflächen möglichst vollständig für den Abfluss und die Retention von Hochwasser erhalten bleiben und keine zusätzlichen Schadenspotentiale entstehen.
Der sachliche Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ besteht aus
- der Ergänzung der zeichnerischen Darstellung 1:50.000 um die Überschwemmungsbereiche
- der Änderung des textlichen Zieles 3 „In Überschwemmungsbereichen den Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes Vorrang einräumen“ in Kapitel 3.10 Wasserwirtschaft
- der neuen Erläuterungskarte 8 a) „Vorbeugender Hochwasserschutz“ und
- der Änderung der Erläuterungskarte 1 „Sondierungen für eine zukünftige Siedlungsentwicklung
- Die Retentionsräume Itter-Himmelgeist in der Stadt Düsseldorf und Bylerward werden in der Erläuterungskarte gestrichen.
- Der Regionalrat fordert im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzkonzept die Landesregierung auf, alle Maßnahmen zur zügigen Deichsanierung zu ergreifen. Gleichzeitig fordert er die Landesregierung auf, die entsprechenden, von der RWTH Aachen begonnenen Untersuchungen z. B. zur Bildung von Kammerungen fortzuführen und Konsequenzen hieraus zu ziehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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