
Arbeitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer
Verantwortung vor Ort
Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung), die Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Tätigkeiten auch zu dokumentieren.
Fachliche Unterstützung
In der Schulabteilung der Bezirksregierung Düsseldorf stehen Ihnen Ansprechpersonen unter "Kontakt" für die Generalie "Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen" bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Das Ministerium hat zu diesem Aufgabengebiet diverse Hinweise und Handlungshilfen entwickelt. Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge bereit.
Weiterführende Informationen Externe Links
- Seite des MSB mit Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung und anderen Dokumenten
- Unfallkasse NRW (Informationen für Tarifbeschäftigte und Schülerinnen und Schüler)
- Sichere Schule Unfallkasse NRW (u.a. Handlungshilfen, Ansprechpersonen, Informationen Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule)
- Sichere Schule DGUV (Informationsplattform zum Arbeits- und Gesundheitsschutz)
- Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Informationen zum Arbeitsschutz des IFA-Instituts)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Informationen zu Gefahrstoffen, Biostoffen und technischen Richtlinien (TRGS+TRBS)
- Sichere gesunde Schule NRW - B.A.D. GmbH (Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement)