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Externenprüfung Realschule zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden.

Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.Oktober 2007 mit den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12.5.2008)

Wichtiger Hinweis für die Zulassungen

Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben (diese dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden).

Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt.

Die  Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) wird einmal jährlich durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Meldeschluss für die nächste Externenprüfung ist jeweils der 1. Februar.

Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.

Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt in eigener Verantwortung. Der Besuch von Kursen entsprechender Bildungseinrichtungen ist möglich.