Kläranlage (Symbolbild) / ©Thomas Leiss - stock.adobe.com Kommunales Abwasser Informationen aus dem Bereich "Kommunales Abwasser“. Themen BR_D Inhaltsseite Konzepte zur Abwasserbeseitigung (ABK) Von den Gemeinden und den Abwasserverbänden ist entsprechend Landeswassergesetz der Bezirksregierung ein ABK vorzulegen. BR_D Inhaltsseite Anzeige von Abwasseranlagen Kanalnetzanzeigen und Generalentwässerungspläne BR_D Inhaltsseite Genehmigung von Behandlungsanlagen für Abwasser Abwasserbehandlungsanlagen haben die Aufgabe, das Abwasser so zu behandeln, dass die in der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung festgeschriebenen Anforderungen nach dem Stand der Technik sicher eingehalten werden. BR_D Inhaltsseite Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG Hinweise zur wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einbringung und Einleitung in Oberflächengewässer sowie in das Grundwasser. BR_D Inhaltsseite Selbstüberwachung Überwachung von kommunalen Kanalnetzen, Abwasserbehandlungsanlagen und deren Einleitungen. BR_D Inhaltsseite Überwachung von Abwasserbehandlung und Kanalnetzen Die Bezirksregierung ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben für die Überwachung nach §§ 93 Abs. 2 und 94 LWG von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen zuständig. Gina Sanders - stock.adobe.com Inhaltsseite Förderprogramm „ZunA NRW" Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrheinwestfalen“ ersetzt das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“. BR_D Inhaltsseite Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Im Rahmen der Zuständigkeitsverordnung ist die Bezirksregierung für kommunale Kläranlagen von mehr als 2.000 Einwohnerwerten zuständig und somit auch für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Kontakt MH - stock.adobe.com Ansprechpersonen Abwasser kommunal PDF, 311,69 KB
BR_D Inhaltsseite Konzepte zur Abwasserbeseitigung (ABK) Von den Gemeinden und den Abwasserverbänden ist entsprechend Landeswassergesetz der Bezirksregierung ein ABK vorzulegen.
BR_D Inhaltsseite Genehmigung von Behandlungsanlagen für Abwasser Abwasserbehandlungsanlagen haben die Aufgabe, das Abwasser so zu behandeln, dass die in der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung festgeschriebenen Anforderungen nach dem Stand der Technik sicher eingehalten werden.
BR_D Inhaltsseite Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG Hinweise zur wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einbringung und Einleitung in Oberflächengewässer sowie in das Grundwasser.
BR_D Inhaltsseite Selbstüberwachung Überwachung von kommunalen Kanalnetzen, Abwasserbehandlungsanlagen und deren Einleitungen.
BR_D Inhaltsseite Überwachung von Abwasserbehandlung und Kanalnetzen Die Bezirksregierung ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben für die Überwachung nach §§ 93 Abs. 2 und 94 LWG von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen zuständig.
Gina Sanders - stock.adobe.com Inhaltsseite Förderprogramm „ZunA NRW" Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrheinwestfalen“ ersetzt das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“.
BR_D Inhaltsseite Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Im Rahmen der Zuständigkeitsverordnung ist die Bezirksregierung für kommunale Kläranlagen von mehr als 2.000 Einwohnerwerten zuständig und somit auch für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.