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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Im Rahmen der Zuständigkeitsverordnung ist die Bezirksregierung für kommunale Kläranlagen von mehr als 2.000 Einwohnerwerten zuständig und somit auch für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Wassergefährdende Stoffe sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit (physikalisch, chemisch oder biologisch) herbeizuführen. Für Grund- und Oberflächengewässer können wassergefährdende Stoffe eine erhebliche Gefahr darstellen, da aus diesen Gewässern auch Trinkwasser gewonnen wird.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die auf vielen kommunalen Kläranlagen betrieben werden, sind u.a. Anlagen zur Lagerung und Dosierung von Fällmittel zur Phosphorfällung, Flockungshilfsmittel zur Agglomeration der Flocken zur besseren Absetzung und Entwässerung, Heiz- und Notstromanlagen die mit Heizöl oder Diesel betrieben werden, Schmiermittel und Öle für Aggregate und Vieles mehr.

Die Bezirksregierung ist zuständig für die Eignungsfeststellung der AwSV-Anlagen und deren Überwachung.

Neben den Antragsunterlagen ist für den Bau und bei Änderungen einer AwSV-Anlage das zum Download bereitstehende Anzeigeformular beizufügen.

Kontakt

Kontakt (Symbolbild)
Timo Hofmann
Dezernat 54: Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Tel.: 0211 475-1460
Stephan Tenkamp
Dezernat 54: Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Tel.: 0211 475-9157