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Technische Aufsichtsbehörde

über die Straßenbahn- und Obusunternehmen in Nordrhein - Westfalen

Der Bezirksregierung Düsseldorf obliegt die technische Aufsicht über sämtliche in Nordrhein-Westfalen beheimateten Straßenbahn- und Obusbetriebe.

Die wahrzunehmenden Aufgaben ergeben sich aus den Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).

In ihrer Eigenschaft als Technische Aufsichtsbehörde (TAB) wird die Bezirksregierung Düsseldorf insbesondere als Bauordnungsbehörde, Betriebsaufsichtsbehörde und Zulassungsbehörde für Schienenfahrzeuge tätig.

Zur Wahrnehmung der umfassenden Aufgaben ist die TAB in die drei Bereiche Allgemeine Verwaltung und Recht, Bau und Betrieb gegliedert.

Zu den Aufgaben im Bereich Allgemeine Verwaltung und Recht gehören:

  • Stellungnahmen zu Petitionen
  • Beantwortung von Eingaben
  • Zulassung zur Betriebsleiterprüfung
  • Bestätigung von Betriebsleitern
  • Erlass von Anordnungen im Rahmen der Aufsicht
  • Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten
  • Überwachung der Organisation von Unternehmen 

Zu den Aufgaben im Bereich Bau gehören:

  • die Prüfung der Bauunterlagen und Erteilung von Zustimmungen zum Bau,
  • die Aufsicht über den Bau,
  • die Inbetriebnahme der neuen oder geänderten baulichen Anlagen sowie
  • die Aufsicht über bestehende bauliche Anlagen.

Zu den Aufgaben im Bereich Betrieb gehören:

  • die Inbetriebnahme von Straßenbahnfahrzeugen,
  • die Aufsicht über bestehende Straßenbahnfahrzeuge,
  • die Prüfung der Bauunterlagen und Erteilung von Zustimmungen zum Bau von Leit- und Sicherungstechnischen- sowie Energieversorgungsanlagen (LSTE-Anlagen),
  • die Aufsicht über den Bau von LSTE-Anlagen,
  • die Inbetriebnahme der neuen oder geänderten LSTE-Anlagen,
  • die Aufsicht über bestehende LSTE-Anlagen,
  • die Aufsicht über Betriebsbedienstete und betriebliche Festlegungen,
  • die Untersuchung von Unfällen und gefährlichen Ereignissen.