Oekoplan-Umwelttechnik GmbH
Datum
16.06.2023
zuletzt geändert Datum
16.06.2023
Datum der Umweltinspektion
22.02.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur mikrobiologischen Behandlung von Abfällen und Anlage zur Konditionierung von Abfällen zur Nutzung als Deponiebaustoff (in 2022 und 2023 nicht betrieben)
Standort

Wörthstraße 175

47053 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1a, 5.1h, 5.3.a.i, 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.7.1.1 und 8.7.1.2 (Anlage zur mikrobiologischen Behandlung von Abfällen) sowie 8.11.1.1 und 8.11.2.3 (Anlage zur Konditionierung von Abfällen zur Nutzung als Deponiebaustoff)
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
25 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Anlagenbegehung
  • Überprüfung immissionsschutzrechtlicher Bescheide
  • Immissionsschutz allgemein
  • TA Luft / ABA VwV
  • AwSV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.