Wasserverbund Niederrhein GmbH
Datum
14.09.2022
Datum der Umweltinspektion
26.10.2023
Anlagenbezeichnung
Wasserwerk Binsheim
Standort

Viehsteg 1

47199 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
14 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
Kreis Wesel Gesundheitsamt, Kreis Wesel Untere Wasserbehörde, Stadt Duisburg Gesundheitsamt, Stadt Duisburg Untere Wasserbehörde, Kreis Kleve Gesundheitsamt, Stadt Duisburg Untere Wasserbehörde Landwirtschaftskammer NRW
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Wasserentnahmeanlagen
  • Aufbereitungsanlage
Grundlage der Umweltinspektion
  • Wasserrechtliche Bewilligung vom 23.11.2000
  • § 93 LWG Gewässeraufsicht
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.