NEW NiederrheinWasser GmbH
Datum
02.01.2023
Datum der Umweltinspektion
15.09.2022
30.11.2022
Anlagenbezeichnung
Wasserwerk Gatzweiler
Standort

Gatzweiler 50

41179 Mönchengladbach

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
20 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
6 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Stadt Mönchengladbach Gesundheitsamt, Stadt Mönchengladbach Untere Wasserbehörde, Stadt Mönchengladbach Untere Bodenschutzbehörde
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Wasserentnahmeanlagen
  • Aufbereitungsanlage
  • AwSV Anlagen
Grundlage der Umweltinspektion
  • Hoppbruch:
    Wasserrechtliche Bewilligung vom 20.04.2000
  • Reststrauch:
    Wasserrechtliche Erlaubnis vom 27.01.2004
    Änderungsbescheid vom 16.11.2017
  • Gatzweiler:
    Wasserrechtlioche Bewilligung vom 20.01.1997
  • § 93 LWG Gewässeraufsicht
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.