
Wiederaufbauhilfe nach „Sturmtief Bernd“
Damit unterstützt die Landesregierung die Beseitigung der Schäden nach dem Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021. Insgesamt stehen in Nordrhein-Westfalen dafür Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Wiederaufbauhilfe kann ausschließlich elektronisch in einem Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages beantragt werden. Erst- und Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
Ausführliche Informationen zur Wiederaufbauhilfe bietet die Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.
Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Interessierte auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung unter www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bietet auch ein Service-Telefon Wiederaufbau an:
Die Mitarbeitenden sind unter der Rufnummer 0211 4684-4994 montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar.
Ein Hinweis für Unternehmen: NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart teilt am 5. November 2021 mit, dass sein Ministerium die Antragstellung erleichtere und betroffene Unternehmen bei der schnellen Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs weiter unterstütze. Weiterführende Informationen hierzu finden Interessierte unter https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/aufbauhilfe-fuer-unternehmen-weiter-vereinfacht.
Sollte die Bezirksregierung Düsseldorf für Ihren Antrag zuständig sein, wenden Sie sich gerne an wiederaufbau[at]brd.nrw.de.
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