Person im Rollstuhl (Symbolbild) / ©Francesco83 - stock.adobe.com
Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen
Das Landeskabinett hat den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Ressortübergreifend soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorangebracht werden. Ziel des Aktionsplans ist es, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in konkrete Landespolitik umsetzen.
Das Landeskabinett hat den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Ressortübergreifend soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorangebracht werden. Ziel des Aktionsplans ist es, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in konkrete Landespolitik umsetzen.
Menschen mit Behinderung soll ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglicht werden.
Der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ soll den Anspruch der Landesregierung verdeutlichen, Menschen mit Behinderung als selbstverständlichen Teil unserer Gesellschaft in den Blick zu nehmen.
Das Land NRW fördert entsprechende Inklusionsprojekte.
Weiterführende Informationen zur gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie über die Internetseite des MAIS NRW erhalten.
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